Jena. Manchmal braucht die Justiz länger, bis endlich die Hauptverhandlung stattfindet. Diesmal profitieren Angeklagte außerordentlich davon.

Eine besondere Wohngemeinschaft aus Jena fand sich geschlossen auf der Anklagebank im Landgericht Gera wieder. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Männer und eine Frau angeklagt, weil aus der Wohnung heraus ein über den Stadtteil Winzerla hinaus bekannter Drogenhandel aufgezogen wurde.

Die Angeklagten profitierten davon, dass das Landgericht wegen der großen Auslastung erst jetzt dazu kam, den Fall zu verhandeln. Das zum 1. April eingeführte Cannabisgesetz führt zu einem reduzierten Strafrahmen bei Marihuana-Delikten. Obwohl sich die Taten bereits deutlich vor der Einführung ereignet haben, profitieren die Angeklagten vom Günstigkeitsprinzip.

Kontakte aus dem Gefängnis führen zu verbotenem Handel

Der Hauptangeklagte hatte seine Kontakte zu seinem Großhändler im Gefängnis geknüpft. Fortan wickelte er Drogengeschäfte für ihn in Jena ab. Die Drogen wechselten unter anderem bei Tankstellen oder auf Parkplätzen von Einkaufsmärkten die Eigentümer. Er lagerte die Drogenbestände in seinem Zimmer, versteckt in einem Eimer mit Wandfarbe. Ein Beil und eine Säge in der Wohnung wertete das Gericht nicht als Waffen im Sinne des Drogengesetzes und verurteilte den Hauptangeklagten zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Eine Strafmilderung war möglich, weil der Angeklagte vollumfänglich ausgesagt hatte. Die beiden anderen WG-Mitglieder kamen noch glimpflicher davon.

Von der Regelung profitiert auch ein Besucher des Musikfestivals „Sonne, Mond, Sterne“ in Saalburg, der mit Cannabis erwischt worden war. Die Staatsanwaltschaft beantragte nach dem Prozess einen Freispruch. Das Gericht folgte dem. „Für den Cannabiskonsum können sie nicht mehr belangt werden, das hat der Gesetzgeber so entschieden“, sagte Richter Jürgen Leitloff.

Malheur nach Bäckerei-Einkauf führt auf Anklagebank

Ein Fahrer eines Mercedes verursachte in Gefell (Saale-Orla-Kreis) beim Rangieren vor einer Bäckerei einen Unfall, als er rückwärts gegen ein parkendes Auto stößt und dann Unfallflucht begeht. Er wird ermittelt, erhält einen Strafbefehl, legt aber Einspruch ein, weil das daraus resultierende Fahrverbot seine berufliche Existenz als Hausmeister gefährden würde. Trotz des deutlichen Beweises für eine Unfallflucht zeigen Gericht und Staatsanwaltschaft Nachsicht, da der Angeklagte bisher unbescholten ist. Er muss als Auflage 2500 Euro an ein Tierheim zahlen, woraufhin das Strafverfahren bei Zahlung endgültig eingestellt wird.

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